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   OVG Niedersachsen, 11.11.2009 - 2 NB 312/09   

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https://dejure.org/2009,12943
OVG Niedersachsen, 11.11.2009 - 2 NB 312/09 (https://dejure.org/2009,12943)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.11.2009 - 2 NB 312/09 (https://dejure.org/2009,12943)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. November 2009 - 2 NB 312/09 (https://dejure.org/2009,12943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fehlerhafter Zulassungsantrag zu einem Bachelor-Studiengang

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HVVO; § 25 VwVfG
    Allgemeine Verantwortlichkeit einer Hochschule für Richtigkeit, Schlüssigkeit und Vollständigkeit eines Zulassungsantrags nach Eingang eines fehlerhaften Zulassungsantrags; Anwendung des bürgerlichen Rechts bei der Auslegung von Anträgen einzulegender Rechtsbehelfe und ...

  • Judicialis

    Hochschul-VergabeVO § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HVVO § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; VwVfG § 25
    Allgemeine Verantwortlichkeit einer Hochschule für Richtigkeit, Schlüssigkeit und Vollständigkeit eines Zulassungsantrags nach Eingang eines fehlerhaften Zulassungsantrags; Anwendung des bürgerlichen Rechts bei der Auslegung von Anträgen einzulegender Rechtsbehelfe und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeine Verantwortlichkeit einer Hochschule für Richtigkeit, Schlüssigkeit und Vollständigkeit eines Zulassungsantrags nach Eingang eines fehlerhaften Zulassungsantrags; Anwendung des bürgerlichen Rechts bei der Auslegung von Anträgen einzulegender Rechtsbehelfe und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 230
  • DVBl 2010, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2009 - 2 NB 312/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.12.2001 - 8 C 17/01 -, BVerwGE 115, 302 = Buchholz 310, § 69 VwGO Nr. 7) sind bei der Auslegung von Anträgen und von bei einer Behörde einzulegenden Rechtsbehelfen ebenso wie bei der Auslegung von Prozesshandlungen die für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) anzuwenden.
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2009 - 2 NB 241/09

    Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2009 - 2 NB 312/09
    Die Regelung trägt der Effektivität und dem Beschleunigungsgedanken in einem vorliegend gegebenen sogenannten Massenverfahren Rechnung und soll es der Hochschule ermöglichen, im Interesse sowohl des einzelnen wie auch aller übrigen Studienbewerber möglichst zügig über vorliegende Zulassungsanträge zu befinden, ohne zeitaufwändige Rückfragen oder Nachforschungen in die Wege leiten zu müssen (dazu auch Senatsbeschl. v. 18.8.2009 - 2 NB 241/09 - u. Senatsbeschl. v. 2.12.2005 - 2 NB 1311/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2009 - 2 NB 312/09
    Bei den Antragsfristen nach § 2 Hochschul-Vergabeverordnung handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats um verfassungsrechtlich unbedenkliche Ausschlussfristen (Senatsbeschl. v. 22.12.2005 - 2 NB 466/05 -).
  • VG Göttingen, 23.12.2005 - 8 C 793/05

    Antrag; Aufnahme; Frist; Haushalt; Hochschulausbildung; Hochschule;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2009 - 2 NB 312/09
    Soweit sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf § 25 VwVfG auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 23. Dezember 2005 - 8 C 793/05 - beruft, übersieht sie, dass das Verwaltungsgericht Göttingen eine Hinweispflicht der Hochschule, einen unvollständigen Zulassungsantrag durch bislang fehlende Unterlagen zu ergänzen, für die Zulassung zu einem Studiengang außerhalb der festgesetzten Kapazität angenommen hat, um die es hier nicht geht.
  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 22 ZB 21.2777

    Beratungspflicht einer Behörde bei sog. Massenverfahren (Corona-Soforthilfe)

    1.1 Die Beklagte unterliegt als zuständige Bewilligungsstelle bzw. -behörde (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG i.V.m. Nr. 5 Satz 1 der Richtlinien) auch im vorliegenden "Massenverfahren" (wenn man nicht nur Konstellationen i.S.v. Art. 17 ff. BayVwVfG, sondern auch die vorliegende mit vielen Antragstellern als Massenverfahren bezeichnen will, so etwa bei Hochschulzulassungsverfahren NdsOVG, B.v. 11.11.2009 - 2 NB 312/09 - juris Rn. 5 und OVG Hamburg, B.v. 23.1.2012 - 3 Bs 224/11 - juris Rn. 17 f.) grundsätzlich den Aufklärungs- und Belehrungspflichten aus Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG; diese erstrecken sich auch auf - wie vorliegend - präzisierungsbedürftige Anträge (vgl. etwa Kallerhoff/Fellenberg in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 25 Rn. 43).

    Denn weder aus Art. 25 Abs. 1 BayVwVfG noch aus einer spezialgesetzlichen Grundlage (vgl. zu einer solchen Konstellation NdsOVG, B.v. 11.11.2009 a.a.O.) ergibt sich für das vorliegende Bewilligungsverfahren ein genereller Ausschluss der Aufklärungs- und Belehrungspflicht; eine entgegenstehende Verwaltungspraxis oder auch eine "Festlegung" in Förderrichtlinien könnte die (höherrangige) gesetzliche Vorgabe des Art. 25 Abs. 1 BayVwVfG ohnehin nicht überwinden.

  • VG Braunschweig, 25.01.2019 - 6 C 611/18

    Ausschlussfrist; Außerkapazitäre Zulassung; eidesstattliche Versicherung;

    Ausschlussfristen dienen dem Interesse der Studienbewerber und der Universitäten an einer zügigen Abwicklung des Zulassungsverfahrens und einer möglichst frühzeitigen Klärung der Zulassungen (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Ausschlussfristen vgl. Nds. OVG, B. v. 11.11.2009 - 2 NB 312/09 -, juris Rn. 3; B. v. 25.01.2008 - 2 NB 2/08 - VG Braunschweig, B. v. 12.11.2007 - 6 C 317/07 -, jeweils m.w.N.).
  • VG Münster, 05.03.2018 - 9 K 5662/17

    "Entsprechensberechnung" bei unterschiedlichen Notenschemata kann

    Ausdrücklich bereits Beschluss des Gerichts vom 7. Oktober 2014 - 9 L 686/14 - (WWU Münster, BWL Master, WS 2014/2015), rk., juris; s. auch etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. November 2009 - 2 NB 312/09 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 3 Bs 224/11 -, juris sowie die ständige Rspr. des OVG NRW zu der zu verneinenden Frage nach Hinweispflichten in Verfahren vor der Stiftung für Hochschulzulassung.
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